Todesfall

«Meine Zeit steht in deinen Händen.» Ps 31,16

Dass unsere Lebenszeit endlich ist, ist uns allen bewusst. Und doch hilft diese Erkenntnis oft nur wenig, wenn es darum geht, den Tod eines nahestehenden Menschen zu akzeptieren. Schlagartig verändert sich unser Lebensalltag. Als Zurückbleibende müssen wir Wege finden, mit dieser Unabänderlichkeit zurecht zu kommen und unsere Trauer auszudrücken. Den Tod zu verarbeiten, braucht Zeit und Ruhe. Es ist uns ein Anliegen, Sie auf diesem Weg zu begleiten, eine tröstende, würdige und Hoffnung gebende Trauerfeier zu gestalten und mit ihnen mutige Schritte in ein verändertes Leben zu gehen. Auch wenn Sie keine Trauerfeier für Ihren verstorbenen Angehörigen wünschen, sind wir gerne zu einem Gespräch bereit.
 
Durch einen Todesfall kommen auch zahlreiche administrative Aufgaben und Fragen auf Sie zu. In den nachstehend aufgeführten Fragen versuchen wir, auf einige eine Antwort zu geben. Darüber hinaus beantwortet jede unserer Pfarrpersonen Ihre Fragen aber gerne auch in einem persönlichen Gespräch.

1.    Welche Pfarrperson führt die kirchliche Bestattung durch?

In unserer Kirchgemeinde regelt ab 2019 der Amtswochenplan, welche Pfarrperson für die kirchliche Bestattung Ihres verstorbenen Angehörigen zuständig ist. Dabei ist das Datum der Beisetzung bzw. Trauerfeier ausschlaggebend dafür, welche Pfarrperson sich des Todesfalls annimmt. Sie können den Amtswochenplan auf dieser Seite unter dem Stichwort «Amtswochen» oder im «reformiert» einsehen.
Die zuständige Pfarrperson wird mit Ihnen ein Trauergespräch vereinbaren und den Ablauf der kirchlichen Bestattung mit Ihnen besprechen.

2.    Wer legt den Termin der Beerdigung fest?

Der Termin wir durch das Bestattungsamt (031 734 00 20) in Absprache mit dem Pfarrteam festgelegt. 

3.    Wo findet die Bestattung statt?
Die Beisetzung (Erd- und Feuerbestattung) findet auf dem Friedhof Wahlern oder Albligen um 13.30 Uhr und der Gottesdienst anschliessend in der Kirche um ca. 14.00 Uhr statt. Eine Trauerfeier ohne vorhergehende Beisetzung beginnt um 13.30 Uhr in der Kirche. Handelt es sich nur um eine Urnenbeisetzung wird diese um 11.00 Uhr während des Elf Uhr Läutens durchgeführt.

4.    Wer beauftragt den Organisten / die Organistin?
Das besorgt die Kirchgemeinde. Die Angehörigen dürfen aber gerne Musiker/innen vorschlagen, die bei der Abdankung mitwirken würden. Die Kosten der zusätzlichen Musiker/innen geht zu Lasten der Angehörigen.

5.    Kann auch jemand von auswärts in Schwarzenburg/Albligen kirchlich bestattet werden?
Die kirchliche Bestattung findet üblicherweise in der Kirchgemeinde statt, in der der/die Verstorbene zuletzt gewohnt hat. Für Ausnahmen wenden Sie sich ans zuständige Pfarrperson in der Kirchgemeinde Schwarzenburg oder ans Sekretariat.
 

6.    Die verstorbene Person ist zur Kirche ausgetreten. Ist eine kirchliche Beerdigung trotzdem möglich?
Ja, allerdings auf eigene Kosten aufgrund unseres Gebührenreglements.

7.    Kann auch ein freikirchlicher Prediger die Abdankung durchführen?
Das ist möglich, allerdings müssen sich die Angehörigen bezüglich der Kosten mit der angefragten Person selbst einigen. Unter Umständen ist auch eine gemeinsame Gestaltung von Ortspfarrer und freikirchlichem Prediger auf dem Friedhof und/oder in der Kirche möglich und sinnvoll.

8.    Wird nach der kirchlichen Bestattung wieder in die Kirche eingeladen?
Wir verlesen in der Regel am Sonntag nach der Beerdigung (oder nach Absprache) die Personalien der Verstorbenen in der Kirche. Zu diesem Sonntag sind die Angehörigen herzlich eingeladen. Darüber hinaus laden wir die Angehörigen zum Gottesdienst am Ewigkeitssonntag Ende November ein, in dem wir an alle Verstorbenen des vergangenen Jahres denken.

Amtswochenplan

Die Zuständigkeit für Beisetzungen und Trauerfeiern wird in unserer Kirchgemeinde durch das Amtswochensystem geregelt. Das bedeutet, jede Pfarrperson aus dem vierköpfigen Pfarrteam ist für eine definierte Zeit für die Abdankungen im gesamten Kirchgemeindegebiet zuständig. Pfarrer Jochen Matthäus, Pfarrerin Verena Hegg Roth, Pfarrerin Bettina Schley und Pfarrerin Evelyne Zwirtes stehen Ihnen in einem Todesfall gerne zur Seite.
 

Adressen:

Jochen Matthäus, 031 731 42 21, E-Mail

Verena Hegg Roth, 031 741 02 58, E-Mail

Evelyne Zwirtes, 031 731 42 23, E-Mail

Bettina Schley, 031 731 42 09, E-Mail

Sollten mehr als zwei Trauerfeiern pro Amtswoche anfallen, informiert die diensthabende Pfarrperson den Copikett-Kollegen.

zuständig in den nächsten vier Wochen

5.12. - 8.12.
Jochen Matthäus

Telefon Geschäftlich:
031 731 42 21

9.12. - 15.12.
Evelyne Zwirtes

Telefon Geschäftlich:
031 731 42 23

16.12. - 1.01.
Jochen Matthäus

Telefon Geschäftlich:
031 731 42 21