Rechtsgrundlagen


Rechtsgrundlagen

Die Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Schwarzenburg ist eine selbstständige Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Sie ist Teil der Evangelisch-reformierten Landeskirche Bern-Jura-Solothurn. Das Verhältnis zwischen Kirche und Staat ist im Kanton Bern ab Art. 121 der Verfassung des Kantons Bern  geregelt. Die Rechtsgrundlagen für das staatliche und kirchlich-körperschaftliche Recht der Landeskirche und ihrer Kirchgemeinden sind in der Gesetzessammlung des Kantons Bern www.belex.ch abrufbar (Ordnungsnummer 101.1). 

Die Kirchgemeinde umfasst alle der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehörenden Einwohnerinnen und Einwohner der politischen Gemeinde Schwarzenburg. Die Kirchgemeinde regelt im Rahmen des übergeordneten Rechts (staatliches kantonales Recht und kirchlich-körperschaftliches Recht) ihre Angelegenheiten selber.

Das Organisationsreglement der Kirchgemeinde finden Sie hier.

Die Organisationsverordnung der Kirchgemeinde ist hier verfügbar.